Am 7. Juli 2022 hat der Bundestag mehrere Gesetzesvorlagen zum Ausbau der erneuerbaren Energien durchgewunken. Darin enthalten die Änderung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zum 1. Januar 2023 wird der Neubaustandard EH55 Pflicht. Hingegen der ursprünglichen Planung bleiben die Anforderungen an die Gebäudehülle wie aktuell und wurden nicht verschärft. Die Änderung bezieht sich rein auf den Primärenergiebedarf des Gebäudes. Das Augenmerk liegt nun vor allem auf dem Thema Wärmeversorgung und bevorzugt Heiztechnik mit einem niedrigem Primärenergiebedarf.
Für 2025 ist die Anhebung auf EH 40 geplant. Hierbei soll dann beispielsweise der gesamte Produktlebenszyklus eines Produktes in den Focus rücken und Berücksichtigung finden.