Das Maß für die Lautstärke ist der Schalldruckpegel. Die Maßeinheit heißt Dezibel. Der Lärm von Straßenverkehr soll tagsüber 53 dB nicht übersteigen. Zwar wird Lautstärke individuell empfunden, doch meist liegt die Grenze bei 50 dB, was als störend empfunden wird. Bei 100 dB liegt die Schmerzgrenze.
Einen kompakter Überblick zum baulichen Schallschutz nach DIN 4109 finden Sie in der aktuellen Broschüre "Baulicher Brandschutz". Informationen zum bauakustischem Diagnoseverfahren und zur Nachweisführung für Massivgebäude mit monolithioschen hochwärmedämmenden Außenwandziegel. Laden Sie hier die aktuelle Broschüre des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie e. V.